Impfungen

Tetanus (Wundstarrkrampf)

Eine Infektion mit dem überall in der Umgebung vorhandenen Tetanuserreger Clostridium tetani erfolgt über Wunden, die sehr klein sein können und darum häufig gar nicht bemerkt werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Infektionskrankheiten erfolgt hier keine Übertragung von Tier zu Tier, weshalb es auch keine Rolle spielt, wie viel Kontakt das Pferd zu Artgenossen hat oder ob es auf Turniere geht.

Eine Erkrankung ist sehr schwerwiegend und endet häufig tödlich. Die Behandlung muss in einer Klinik erfolgen, dauert lange und ist dementsprechend kostenintensiv. Der einzig wirksame Schutz gegen diese Erkrankung ist eine Impfung, welche allein aus Tierschutzgründen unbedingt erfolgen muss.

Die Grundimmunisierung gegen Tetanus sollte bei Fohlen ab dem 4. Lebensmonat durchgeführt werden und besteht aus drei Impfungen: zwei im Abstand von 4-8 Wochen, die dritte nach einem Jahr. Anschließend erfolgen die Wiederholungsimpfungen im Abstand von zwei Jahren.

Bei Zuchtstuten ist eine Impfung im neunten Trächtigkeitsmonat empfehlenswert, damit ausreichend Antikörper auf das Fohlen übertragen werden.

Die Tetanusimpfung kann durch einen Kombinationsimpfstoff gleichzeitig mit Influenza oder einzeln erfolgen.

Influenza

Beim Pferd verläuft eine Infektion mit dem Influenzavirus A/equi 1 und A/equi 2 akut, sie verbreitet sich schnell und führt zu hohem Fieber und trockenem Husten. Bei einer anschließenden Besiedlung der Lunge mit Bakterien kann es zu einer chronischen Schädigung der Lunge und dauerhaft reduzierter Leistungsfähigkeit kommen. Im Gegensatz zu vielen anderen Influenzastämmen sind die des Pferdes speziesgebunden, greifen also nicht auf andere Tierarten über wie beispielsweise die „Vogelgrippe“.

Die Grundimmunisierung gegen Influenza sollte bei Fohlen erstmalig im 4. bis 6. Lebensmonat erfolgen. Die zweite Impfung erfolgt 4-6 Wochen später, die dritte nach 4 - 6 Monaten. Bei Turnierpferden sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten von der FN vorgeschrieben. Für alle anderen Pferde reicht die Wiederholung nach bis zu 12 Monaten. Auch hier ist eine Impfung von tragenden Stuten im 9. Trächtigkeitsmonat sinnvoll.

Selbstverständlich nutzen wir in unserer Praxis stets Impfstoffe, die die aktuellsten Influenzastämme enthalten.

Equines Herpes-Virus (EHV)

Es gibt beim Pferd verschiedene Herpesviren:

  • Equines Herpesvirus 1 (führt zu Trächtigkeitsabbrüchen, Erkrankungen des Nervensystems und des Atmungstraktes)
  • Equines Herpesvirus 3 (Verursacher des Koitalexanthems in der Genitalschleimhaut von Stuten und Hengsten)
  • Equines Herpesvirus 4 (führt zu Erkrankungen des oberen Atmungstraktes)

Die Infektion mit einem equinen Herpesvirus kann also zu unterschiedlichen Krankheiten führen. Aufgrund der Abortgefahr ist vor allem bei Zuchtstuten eine Impfung dringend zu empfehlen. Dabei ist vor allem dann ein guter Impfschutz gegeben, wenn nicht nur Einzeltiere, sondern alle Pferde eines Bestandes geimpft werden.

Die Grundimmunisierung erfolgt erstmalig im 5.-6. Lebensmonat mit einer Wiederholung nach 4-6 Wochen und anschließend alle 6 Monate. Tragende Stuten sollten im 5., 7. und 9. Trächtigkeitsmonat geimpft werden.

Seit dem 1.1.2023 ist die Impfung gegen EHV bei Turnierpferden von der FN vorgeschrieben.

Impfschema Pferd

  Grundimmunisierung Auffrischungsimpfungen
Tetanus
  • im Alter von 4-6 Monaten
  • 4-6 Wochen später
  • nach 12 Monaten
alle 24 Monate
Influenza
  • im Alter von 4-6 Monaten
  • 4-6 Wochen später
  • nach 6 Monaten
alle 6 Monate bei Turnierpferden, sonst alle 12 Monate
EHV 1&4
  • im Alter von 4-6 Monaten
  • 4-6 Wochen später
alle 6 Monate

 

Pferd - Tierarztpraxis am Neckelshof in Wachtendonk