Equidenpass

Der Equidenpass soll dem Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen dienen und muss für alle Equiden (Pferde, Ponies, Esel) ausnahmslos vorhanden sein. Er ermöglicht die eindeutige Identifizierung eines Pferdes, die Eintragung von Impfungen und die Unterscheidung von Schlachtpferden und Nicht-Lebensmittel-liefernden Pferden. Er ist kein Besitznachweis für das betreffende Pferd, sondern ein Begleitdokument. Ausgestellt wird der Pass von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder anerkannten Pferdezuchtverbänden.

Der Equidenpass muss sich immer beim Pferd befinden und insbesondere auch bei einem Pferdetransport mitgeführt werden. Verstöße unterliegen dem Tierseuchengesetz und können mit Strafen im fünfstelligen Bereich geahndet werden. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn ein Pferd z.B. auf der Weide steht oder man einen Ausritt macht und der Equidenpass im Bedarfsfall unverzüglich vorgelegt werden kann.

Die Unterscheidung in Schlachtpferde und „Nicht zur Lebensmittellieferung zugelassene Pferde“ ist aus Gründen des Verbraucherschutzes notwendig, um Medikamentenrückstände in Lebensmitteln zu verhindern. Im Gegensatz zur Eintragung als Schlachtpferd ist die Eintragung als Nicht-Lebensmittel-lieferndes Tier verbindlich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, auch nicht bei einem Besitzerwechsel. Bei Schlachtpferden dürfen bestimmte Medikamente gar nicht angewandt werden, andere müssen in den Pferdepass eingetragen werden oder es muss ein sogenannter Anwendungs- und Abgabebeleg vom Tierarzt ausgefüllt und vom Pferdebesitzer fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Als Tierärzte sind wir dazu verpflichtet, vor jeder Behandlung eines Pferdes den Equidenpass einzusehen und den Status als (Nicht-) Lebensmittel-lieferndes Tier zu überprüfen. Ist uns dies nicht möglich, weil der Equidenpass vom Halter nicht vorgelegt wird, müssen wir ein Pferd als Schlachtpferd behandeln. Dies führt aufgrund der geringeren Medikamenten-Auswahl und des bürokratischen Aufwands zu höheren Behandlungskosten.

Falls Ihr Pferd noch keinen Equidenpass hat, müssen Sie diesen bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder beim zuständigen Zuchtverband beantragen (Formulare zu finden unter pferd-aktuell.de). Sie bekommen dann einen Transponder und den Antrag zugeschickt. Ein Tierarzt oder eine andere sachkundige Person setzt den Transponder (Mikrochip zur eindeutigen Identifizierung), füllt die Unterlagen aus und erstellt das Abzeichendiagramm. Die ausgefüllten Antragsunterlagen und das Abzeichendiagramm werden dann zur FN zurückgeschickt und anschließend erhalten Sie den Equidenpass.

Für Fragen stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung!

 

Pferd - Tierarztpraxis am Neckelshof in Wachtendonk